Der LVPR Baden-Württemberg führt für seine angeschlossenen Reha-/ Herzgruppen die Vergütungsverhandlungen mit den Primärkassen in Baden-Württemberg.
Hier finden Sie immer die aktuellen Vergütungssätze zur Ansicht und zum Download.
Genehmigungsverzicht der Krankenkassen
Immer mehr Krankenkassen führen für die ärztliche Verordnung über Rehabilitationssport einen Genehmigungsverzicht ein. Dies bedeutet, dass die Kostenübernahmeerklärung vor Antritt des Rehasports nicht von den Kostenträgern bestätigt werden muss. und somit sofort mit dem Rehasport begonnen werden kann.
Nachfolgend haben wir Ihnen alle Kostenträger aufgelistet, die einen Genehmigungs-Verzicht ausgesprochen haben:
AOK Baden-Württemberg (seit 01.01.2024)
AOK Bayern (seit 01.01.2024)
AOK Nordost (seit 01.07.2023)
AOK Hessen (seit 01.04.2018)
AOK Rheinlandpfalz-Saarland (seit 01.08.2019)
IKK Südwest (seit 01.05.2017)
BKK Pronova (seit 01.04.2021)
BKK Daimler (seit 01.08.2022)
R+V BKK (seit 01.03.2023)
BKK PFAFF (seit 01.04.2023)
energie-BKK (seit 01.05.2023)
BKK ZF & Partner (seit 01.04.2024)
BKK Freudenberg (seit 01.04.2024)
BKK VerbundPlus (seit 01.06.2024)
BKK MTU (seit 01.10.2024)
BKK24 (ab 01.11.2024)
Hinweis: Ein genereller Genehmigungsverzicht für alle Kassen liegt nach aktuellem Kenntnisstand nicht vor.
Bitte lassen Se die Teilnehmer generell auf der Rückseite (Mitte) des Form 56 unterschreiben.